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   OLG Hamm, 20.10.2015 - I-9 U 142/14   

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https://dejure.org/2015,36181
OLG Hamm, 20.10.2015 - I-9 U 142/14 (https://dejure.org/2015,36181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2015 - I-9 U 142/14 (https://dejure.org/2015,36181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - I-9 U 142/14 (https://dejure.org/2015,36181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Ansprüche der Geschädigten aufgrund eines Sturzes beim Tanz auf der Bank einer Bierzeltgarnitur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Immer die anderen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unfall beim Oktoberfest

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haftet wer die Selbstgefährdung eines anderen veranlasst bei Realisierung der Gefahr?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tanzunfall auf der Bierbank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2015 - 9 U 142/14
    der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die Durchführung des gemeinsamen Unternehmens übernommen oder durch sein Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, VersR 1986, 578).Beides ist weder hinreichend dargetan noch (auch auf Basis der klägerischen Angaben) sonst ersichtlich.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 13 U 222/16

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in vollem Umfang anschließt, kommt die Annahme eines Zurechnungszusammenhanges zwischen der schädigenden Handlung und dem eingetretenen Erfolg allenfalls dann in Betracht, wenn der "Schädiger" - hier also der Beklagte - durch die Inanspruchnahme einer übergeordneten Rolle als "Experte" der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die Durchführung des gemeinsamen Unternehmens übernommen oder durch sein Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 20.10.2015, Az.: 9 U 142/14; sowie BGH a. a. O.).
  • OLG Hamm, 19.04.2016 - 9 U 205/15

    Beweislast für die Verantwortlichkeit für einen Unfall bei Entsorgung der bei dem

    der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die gefahrlose Durchführung der Übung übernommen oder durch ihr Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. Senat, B. v. 20.10.2015, - 9 U 142/14 -, juris), ist nicht ersichtlich.
  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 13 U 165/16

    Deliktshaftung wegen Körperverletzung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Die Gefahr, dass die Bierbank, wenn Personen sie besteigen und auf ihr tanzen, wackelt und hierdurch Personen das Gleichgewicht verlieren und stürzen können, habe von Anfang an bestanden und sei für alle Personen - die Klägerin eingeschlossen - erkennbar gewesen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2015 - 9 U 142/14, juris Rn. 4 a.E.).
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